Die Aufsicht Kindertagesstätten unterstützt Eltern dabei, die richtige Tagesbetreuung für ihr Kind, sei es Krippe, Kindergarten oder Hort zu finden.
Unsere weiteren Aufgaben:
- Wir beraten Kommunen und Träger von Kindertagesstätten für die Altersstufen 0 bis 3 Jahre, 3 Jahre bis zur Einschulung und Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr
- Wir nehmen die Fachaufsicht für alle Einrichtungen wahr (gemäß dem BayKiBiG)
- Wir sind zuständig für Betriebserlaubnisverfahren
- Wir beraten Personal der Kindertagesstätten und Eltern zu pädagogischen und rechtlichen Themen