Diverse weibliche Hände halten Blumen in die Höhe in einem gezeichneten Stil

Menschenrechte stärken

FGM/C begegnen

Schätzungen zu Folge, sind in Deutschland ca. 70.000 Frauen und Mädchen von weiblicher Beschneidung betroffen. Die Beschneidung junger Frauen und Mädchen ist in einigen Traditionen seit ca. 5000 Jahren kulturell tief verwurzelt und deswegen schwer zu unterbinden.

Durch Migration und Flucht gewinnt das Thema auch in Europa und Deutschland an Relevanz. Deswegen ist es wichtig aufmerksam zu sein, kritisch zu hinterfragen und im Verdachtsfall richtig zu handeln. Diese Seite soll Sie dabei unterstützen.

Aufeinander gestapelte Holzklötze, die gemeinsam die Worte "Human Rights" ergeben.

Wenn Sie beruflich oder privat Kontakt zu Mädchen oder Familien haben, in deren Herkunftsländern weibliche Genitalbeschneidung verbreitet ist [Link zu Karte mit Prävalenzstaaten], können Sie einen aktiven Beitrag zum Kinderschutz leisten, wenn Sie aufmerksam sind. Frauen aus Somalia, Guinea, Dschibuti oder Mali, sind z. B. mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90% von Beschneidung betroffen. Es besteht das Risiko, dass die Töchter der Familie ebenfalls gefährdet oder bereits beschnitten sind. Wichtig ist dabei, Familien aus den genannten Ländern nicht unter „Generalverdacht“ zu stellen. Die meisten Eltern wollen ihre Kinder aktiv schützen, wenn sie zu dem Thema aufgeklärt sind.

Eine akute Gefährdung könnte vorliegen, wenn…

  • …ein Mädchen erzählt, dass es die gesamten Sommerferien verreist
  • …ein Mädchen von einem großen Fest berichtet, das für sie veranstaltet wird
  • …ein Mädchen für längere Zeit in der Kindertagestätte, dem Kindergarten oder der Schule fehlt.

Weitere Informationen

Prävalenzstaaten

Weibliche Beschneidung ist vor allem in weiten Teilen Afrikas verbreitet. Aber auch im Nahen Osten und in Asien wird die Beschneidung praktiziert. Ein festes Alter gibt es hierfür nicht. Sie wird jedoch vor allem zwischen dem Säuglingsalter und dem 15. Lebensjahr durchgeführt. [1]

Straftatbestand

Weibliche Beschneidung stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, ist seit 2013 ein eigener Straftatbestand und wird nach deutschem Recht laut §226a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren geahndet. Auch die Beschneidung im Ausland ist unter Strafe gestellt und kann für Eltern eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen. Bei der Beschneidung Minderjähriger kann zudem der §171 Strafgesetzbuch (Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht) Anwendung finden.

Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben, der über den Straftatbestand aufklärt. Der Schutzbrief kann bei der Reise ins Herkunftsland mitgenommen werden, um bei den Angehörigen auf die deutsche Rechtslage aufmerksam zu machen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Schutzbrief ein wirksames Mittel sein kann, dem Druck durch Verwandte im Heimatland standzuhalten. Der Schutzbrief ist in vielen verschiedenen Sprachen verfügbar und kann beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellt oder heruntergeladen werden:

Leitfaden im Verdachtsfall

Aktuell wird ein Leitfaden entwickelt, den Sie demnächst an dieser Stelle finden werden. Er soll Ihnen dabei helfen, im Verdachtsfall einer geplanten oder bereits durchgeführten Beschneidung, die richtigen Schritte zu befolgen und wichtige Ansprechpersonen zu finden.

Wenn Sie in der Zwischenzeit den Verdacht haben, dass eine Gefährdung vorliegen könnte, wenden Sie sich bitte an eine der Anlaufstellen.

Weiterführende Informationen

Adressen für weitere Informationen

Flyer des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: