Hebammenzentrale
Auf den Anfang kommt es an
Während der Schwangerschaft, Geburt, dem Wochenbett und während der gesamten Stillzeit darf eine Frau eine Hebamme zu Rate ziehen. Für diese erbrachten Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sowie viele private Versicherer die Kosten.
Jede Frau hat das Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme, sobald sie Kenntnis über die Schwangerschaft besitzt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist unbedingt erforderlich, damit die gewünschte Hebammenbetreuung gewährleistet werden kann.
Vor der Geburt ist die Hebamme Kontaktperson für die Frau und das Paar. Sie berät bei Fragen zu sämtlichen Lagen der Schwangerschaft wie Ernährung, Verhalten und Lebensweisen, sowie Geburtsvorbereitung.
Außerdem bereitet sie die Frau und das Paar auf das Leben mit dem Neugeborenen vor und steht bei Fragen zur Verfügung. Eine Hebamme kann Vorsorgeuntersuchungen durchführen, hilft bei Beschwerden in der Schwangerschaft und begleitet bei Wehentätigkeit.