Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Betreuungsstelle
Allgemeine Informationen:
Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.
Zu diesem Zweck wurden die Betreuungsstellen eingerichtet. Sie haben unter anderem folgende gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen:
- Für das Vormundschaftsgericht vor Anordnung einer Betreuung ermitteln und Stellungnahmen abgeben.
- Geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem Vormundschaftsgericht vorschlagen.
- Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgabe einweisen und beraten.
- Gemeinnützige Betreuungsvereine unterstützen und finanziell fördern.
- Über Möglichkeiten, die unter Umständen eine Betreuung entbehrlich machen, wie Vollmachten, Vorsorgevollmachten bzw. Betreuungsverfügung informieren
- Ab 01.01.1999 die Anzahl der geführten Betreuungen und der dafür aufgewandten Zeit bei den Berufsbetreuerinnen und -betreuern erfassen.
Dabei sieht die Betreuungsstelle in der Beratung über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht eine ihrer wesentlichen Aufgaben.
Kontaktinformationen
Adresse: Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 803 2311
Fax: 09131 / 803 – 492319
Sprachen:
- Deutsch
: Geschlossen
Mo
8:00 - 12:00
Di
8:00 - 12:00
Mi
8:00 - 12:00
Do
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