Zentrale Stelle für Bildung und Teilhabe der Stadt Erlangen
Allgemeine Informationen:
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler bzw. eintägige und mehrtägige Ausflüge für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Schulbedarf
Schülerbeförderungskosten
Lernförderung
Kosten für das Mittagessen für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die einen Hort oder eine Kindertageseinrichtung besuchen
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schülerinnen und Schüler sind dabei alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wer kann die Leistungen beantragen?
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV)
Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn der laufende Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann, dieses aber nicht oder nur teilweise zur Deckung der Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe ausreicht.
Bei wem kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag gewährt. Für jedes Kind ist dabei gesondert ein Antrag zu stellen.
Leistungsberechtigte können sich an die Zentrale Stelle für Bildung und Teilhabe der Stadt Erlangen, Zimmer 412 / 413 wenden. Bitte legen Sie bei der Antragstellung Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid vor.
Rechtsgrundlagen
Die Leistungen werden gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) gewährt.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Telefonische Erreichbarkeit:
+49 (0)9131 86- 2459 (A-Gol),+49 (0)9131 86- 1930 (Gom-Mi),+49 (0)9131 86- 1932 (Mj-Wa),+49 (0)9131 86- 2539 (Wb -Z)
Kontaktinformationen
91052 Erlangen
- Deutsch
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