
Menschenrechte stärken
FGM/C begegnen
Was ist FGM/C?
Mit FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) wird die Beschneidung, und damit Genitalverstümmelung, von Mädchen und Frauen bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen eigenen Straftatbestand in Deutschland, der mit einer Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet werden kann. Auch die Beschneidung im Ausland ist für in Deutschland lebende Personen strafbar. Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation wird zwischen vier verschiedenen Typen weiblicher Beschneidung unterschieden, bei denen die weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt und/oder zugenäht werden. Beschneidungen finden meist unter unhygienischen Bedingungen statt und haben eine weitreichende und langfristige körperliche/psychische Traumatisierung für die Betroffenen zur Folge. Viele Frauen und Mädchen versterben auch während des Beschneidungsrituals.
Wie viele Frauen und Mädchen sind in Deutschland betroffen?
Schätzungen zu Folge, sind in Deutschland ca. 70.000 Frauen und Mädchen von weiblicher Beschneidung betroffen. Die Beschneidung junger Frauen und Mädchen ist in einigen Traditionen seit ca. 5000 Jahren kulturell tief verwurzelt und deswegen schwer zu unterbinden.
Durch Migration und Flucht gewinnt das Thema auch in Europa und Deutschland an Relevanz. Deswegen ist es wichtig aufmerksam zu sein, kritisch zu hinterfragen und im Verdachtsfall richtig zu handeln. Diese Seite soll Sie dabei unterstützen.

Seien Sie aufmerksam
Wenn Sie beruflich oder privat Kontakt zu Mädchen oder Familien haben, in deren Herkunftsländern weibliche Genitalbeschneidung verbreitet ist [Link zu Karte mit Prävalenzstaaten], können Sie einen aktiven Beitrag zum Kinderschutz leisten, wenn Sie aufmerksam sind. Frauen aus Somalia, Guinea, Dschibuti oder Mali, sind z. B. mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90% von Beschneidung betroffen. Es besteht das Risiko, dass die Töchter der Familie ebenfalls gefährdet oder bereits beschnitten sind. Wichtig ist dabei, Familien aus den genannten Ländern nicht unter „Generalverdacht“ zu stellen. Die meisten Eltern wollen ihre Kinder aktiv schützen, wenn sie zu dem Thema aufgeklärt sind.
Welche Warnzeichen gibt es?
Eine akute Gefährdung könnte vorliegen, wenn…
- …ein Mädchen erzählt, dass es die gesamten Sommerferien verreist
- …ein Mädchen von einem großen Fest berichtet, das für sie veranstaltet wird
- …ein Mädchen für längere Zeit in der Kindertagestätte, dem Kindergarten oder der Schule fehlt.
Aufgrund der schweren körperlichen Verletzungen und eines langen Heilungsprozesses der Wunden, sind diese Aufenthalte meist sehr ausgedehnt (ca. sechs Wochen). Es wird deswegen auch häufig von sogenannten „Ferienbeschneidungen“ gesprochen, bei denen Eltern ihre Kinder im Ausland beschneiden lassen (z. B. in Frankreich oder dem Herkunftsland) und im Anschluss nach Deutschland zurückkehren. Werden Sie hellhörig, wenn eine Familie ihr Kind für mehrere Wochen aus dem Kindergarten abmeldet. FGM/C ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Straftat – auch, wenn sie im Ausland praktiziert wird. Vielen Familien ist das nicht bewusst. Machen Sie darauf aufmerksam! Falls Sie Sorge haben, dass eine Beschneidung bevorsteht, sollten Sie unbedingt Maßnahmen ergreifen [siehe Leitfaden].
Weitere Informationen
Prävalenzstaaten
Weibliche Beschneidung ist vor allem in weiten Teilen Afrikas verbreitet. Aber auch im Nahen Osten und in Asien wird die Beschneidung praktiziert. Ein festes Alter gibt es hierfür nicht. Sie wird jedoch vor allem zwischen dem Säuglingsalter und dem 15. Lebensjahr durchgeführt. [1]

Straftatbestand
Weibliche Beschneidung stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, ist seit 2013 ein eigener Straftatbestand und wird nach deutschem Recht laut §226a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren geahndet. Auch die Beschneidung im Ausland ist unter Strafe gestellt und kann für Eltern eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen. Bei der Beschneidung Minderjähriger kann zudem der §171 Strafgesetzbuch (Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht) Anwendung finden.
Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben, der über den Straftatbestand aufklärt. Der Schutzbrief kann bei der Reise ins Herkunftsland mitgenommen werden, um bei den Angehörigen auf die deutsche Rechtslage aufmerksam zu machen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Schutzbrief ein wirksames Mittel sein kann, dem Druck durch Verwandte im Heimatland standzuhalten. Der Schutzbrief ist in vielen verschiedenen Sprachen verfügbar und kann beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellt oder heruntergeladen werden:
Leitfaden im Verdachtsfall
Aktuell wird ein Leitfaden entwickelt, den Sie demnächst an dieser Stelle finden werden. Er soll Ihnen dabei helfen, im Verdachtsfall einer geplanten oder bereits durchgeführten Beschneidung, die richtigen Schritte zu befolgen und wichtige Ansprechpersonen zu finden.
Wenn Sie in der Zwischenzeit den Verdacht haben, dass eine Gefährdung vorliegen könnte, wenden Sie sich bitte an eine der Anlaufstellen.
Anlaufstellen
Weiterführende Informationen
Adressen für weitere Informationen
