Familienkasse Nürnberg – Bundesagentur für Arbeit
Allgemeine Informationen:
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Wird in dieser Zeit der den Kindergeldbezug ausschließende Wehr- oder Zivildienst verrichtet, verlängert sich die obere Altersgrenze entsprechend. Für Kinder, die wegen ihrer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze.
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken.
Die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden per E-Mail wird aufgehoben zugunsten anderer Online-Kommunikationskanäle. Die Familienkasse möchte diese neuen Möglichkeiten effizient für und mit ihren Kundinnen und Kunden einsetzen. Das Familienkassenportal ist daher künftig das Mittel der Wahl, um schnell, einfach, von überall und zu jeder Tageszeit mit der Familienkasse in Kontakt zu treten. Hier stehen unseren Kundinnen und Kunden vor allem Angebote zur Verfügung, um Anträge zu stellen, Mitteilungen etc. einzureichen oder auch Bescheide abzurufen. Dies gilt sowohl für Kindergeld als auch Kinderzuschlag. Bitte nutzen Sie unser Online-Angebot unter www.familienkasse.de
Kontaktinformationen

90429 Nürnberg
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