Familienkasse Nürnberg – Bundesagentur für Arbeit
Allgemeine Informationen:
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Wird in dieser Zeit der den Kindergeldbezug ausschließende Wehr- oder Zivildienst verrichtet, verlängert sich die obere Altersgrenze entsprechend. Für Kinder, die wegen ihrer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze.
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken.
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90429 Nürnberg
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